Natürlich dient die Schnupperlehre nicht nur der beruflichen Orientierung der Jugendlichen, sondern auch als Unterstützung und Hilfe für die Unternehmen, geeignete Lehrlinge und zukünftig hochqualifizierte Fachkräfte zu finden.
Es gibt 4 verschiedene Arten für die Durchführung einer Schnupperlehre:
1. Schulveranstaltung:
2. Schulbezogene Veranstaltung:
- geht von der Schule aus
- findet für einzelne Schüler/-innen einer Schulklasse nach Bedarf statt z.B. für Schüler/-innen, die in einer niedrigeren Schulstufe (2. Klasse, 3. Klasse, 4. Klassen) bereits im 9. Schulbesuchsjahr sind
- der Bezirksschulrat erteilt für derartige Veranstaltungen eine Bewilligung und erklärt diese zu schulbezogenen Veranstaltungen
3. Individuelle Berufsorientierung während der Schulzeit:
4. Individuelle Berufsorientierung in den Ferien:
- Das ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) normiert nun auch solche Unfälle als Arbeitsunfälle die sich bei der Absolvierung einer Schnupperlehre im Ausmaß von höchstens 15 Tagen pro Betrieb und Kalenderjahr außerhalb der Unterrichtszeiten ereignen.
- Gilt für Schüler/-innen der 8. Klasse der Volksschule, der 4. Klasse Hauptschule, der 8. und der 9. Klasse der Sonderschule, der Polytechnischen Schule oder der 4. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule
- Außerdem muss eine Bestätigung über die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
- Somit ist nun die berufliche Orientierung auf privater Basis außerhalb der Unterrichtszeit auch von der Schülerunfallversicherung abgedeckt.

















